» Der Pfandkredit, wie geht das?
» Was sind Pflandleihgeschäfte?
» Welche Rechte und Pflichten haben die Vertragspartner?
» Was haben Pfandleihverträge für eine Laufzeit (Pfandleihzeit)?
» Wie wird das Pfandgut bewertet?
» Was ist ein Pfandschein?
» Wie ist das Pfandgut versichert?
» Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pfandkreditvertrag?
» Was passiert wenn das Pfand nicht eingelöst / nicht verlängert wird?
» Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?
» Sie haben den Pfandschein verloren - was nun?
» Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Der Pfandkredit, wie geht das?
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Mitarbeitern und kommen Sie mit dem KFZ, KFZ-Brief und -Schein und anderen für den Wert des Fahrzeuges wichtigen Unterlagen zu uns. Unsere Experten bewerten Ihr Fahrzeug und legen sofort dan aktuellen Pfandwert nach Schwacke/DAT fest. Für den Abschluss des Pfandkreditvertrages benötigen Sie dann nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass. Es werden ein Übergabeprotokoll und Fotos erstellt und Sie erhalten sofort Ihr Bargeld und Ihren Pfandschein mit allen wichtigen Informationen. Ohne unangenehme Bankgespräche oder lange Wartezeiten! Der KFZ Pfandkredit unterliegt gesetzlichen
Vorschriften bei den Gebühren, den Fristen und der Versicherungspflicht. Ihr Pfand ist daher bei uns immer gegen
Diebstahl, Beschädigung, etc. versichert.
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Was sind Pfandleihgeschäfte?
Pfandleihgeschäfte sind Kreditgeschäfte zwischen Pfandleihern und den entsprechenden Kunden. Absolut vergleichbar mit Banken, vergeben Pfandleihhäuser zeitlich befristete Geldkredite. Der Kunde kann jedoch nur dann Bargeld erhalten, wenn er einen entsprechenden Pfand für die Beleihungszeit beim Pfandleihhaus hinterlegt. Pfandleihgeschäfte sind seriös und basieren
auf Pfandleihverträgen (Kreditvertrag). In unserem Haus z.B. können ausschließlich Kraftfahrzeuge als
Pfandgegenstand eingebracht werden.
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Welche Rechte und Pflichten haben die Vertragspartner?
Wie in jedem Vertrag, beinhalten auch Pfandleihverträge gewisse Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Beide Parteien sind an die im Vertrag festgeschriebenen Vereinbarungen gebunden. Der Pfandleihvertrag beinhaltet u.a. die Leihsumme, die Kosten und Zinsen, die Vertragslaufzeit, die Rückabwicklung des Geschäftes, aber auch die Verfahrensweisen für den Fall, wenn eine der beiden Parteien
den Vertrag nicht erfüllt.
Etwa 95% aller Pfandleihgegenstände werden vom Kunden, also dem Pfandgeber am Vertragsende wieder ausgelöst.Dennoch regelt der Pfandleihvertrag den Verfahrensweg, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rückabwicklung des Pfandleihgeschäftes kommt. Dem Pfandgeber ist für diesen Fall aus dem Pfandleihvertrag heraus bekannt, dass der jeweilige Pfandgegenstand dann in der Regel zur Versteigerung gelangt. Gegen diesen Verfahrensweg kann sich der Pfandgeber nicht wehren.
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Was haben Pfandleihverträge für eine Laufzeit (Pfandleihzeit)?
Die Vertragslaufzeiten sind in den Pfandleihbetrieben unterschiedlich & individuell geregelt. Üblicherweise haben Pfandleihverträge eine Laufzeit von 3 Monaten. Unser Haus bietet die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von 1 bis 6 Monaten. Das Fahrzeug kann jedoch auch schon früher ausgelöst werden. In jedem Fall müssen die im Vertrag festgelegten Fristen eingehalten werden.
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Wie wird das Pfandgut bewertet?
Pfandleihgegenstände besitzen immer einen gewissen Geldwert. Pfandleihhäuser sind bemüht den Geldwert eines Pfandgegenstandes objektiv zu bestimmen. Sie müssen einerseits den Vorstellungen der Kunden möglichst nahe kommen, aber auch andererseits berücksichtigen, dass sie die eigenen mit dem Pfandleihgeschäft verbundenen Forderungen nur aus dem einbehaltenen
Pfandgegenstand befriedigen können.
Wenn beispielsweise ein Pfandleihhaus einen Kredit in Höhe von 5000.- Euro Kredit vergibt, der einbehaltene Pfandgegenstand jedoch
nur einen Geldwert von 4000.- Euro besitzt, dann wird das Pfandleihhaus ein Problem bekommen, wenn der Pfandgeber den Pfandleihgegenstand nicht wieder auslöst. Das Pfandleihhaus hat keinerlei andere Möglichkeiten, um seine Forderungen
zu begleichen. Forderungen des Pfandleihhauses können tatsächlich nur aus dem
Pfandgegenstand selber, beglichen werden.
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Was ist ein Pfandschein?
Wie bereits beschrieben verpfändet der Pfandgeber private Gegenstände und erhält dafür, für eine im Vertrag festgelegte Zeit, Bargeld. Der Pfandgeber überträgt also für die Pfandleihzeit sein Eigentum auf das Pfandleihhaus. Nun hat der Pfandgeber die Möglichkeit am
Ende der Vertragslaufzeit sein Pfandgut wieder auszulösen. Der Pfandschein gibt ihm das Recht dazu. Der Pfandgeber muss dem Pfandnehmer das geliehene Geld nebst der entstandenen Kosten und Zinsen zurückzahlen, den Pfandschein zurückgeben und
kann nun wieder über sein Eigentum verfügen.
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Wie ist das Pfandgut versichert?
Während der gesamten Vertragslaufzeit wird Ihr Fahrzeug in unserer firmeneigenen Halle sicher untergebracht und wird zusätzlich komplett mit einer Sichtschutzhülle abgedeckt. Die Kfz-Schlüssel und alle Unterlagen (Kfz-Brief u.ä.), die Sie uns übergeben,
werden in einem Tresor unserer Hausbank sicher aufbewahrt. Während der Standzeit besteht Versicherungsschutz in
Höhe des doppelten Darlehensbetrages gegen Feuer- und Leitungswasserschäden,
Einbruchdiebstahl und gegen Beraubung.
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Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pfandkreditvertrag?
Sie sind alleiniger Eigentümer und vollgeschäftsfähig (18 Jahre) oder Sie sind bevollmächtigt ein Fahrzeug in Pfand zu geben
(z.B. Geschäftsfahrzeug) Sie bringen den Kfz-Brief und den Kfz-Schein und die dazugehörigen Schlüssel mit.
Sie legen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Sie haben evtl. Unterlagen, die den Wert des Fahrzeugs entscheidend beeinflussen (z.B. Reparatur-Scheckheft) dann erhalten sie bis zu 60% des Fahrzeugwertes - je nach Modell und Zustand – einen Pfandkredit, der sofort zu Banköffnungszeiten ausgezahlt werden kann.
Sie können sofort über den vollen Kreditbetrag verfügen. Es gibt keine versteckten Kosten. Es wird nur das berechnet, was sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen.Vereinbaren Sie mit uns einen Termin oder senden Sie uns eine unverbindliche und
kostenlose Kreditanfrage.
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Was passiert wenn das Pfand nicht eingelöst / nicht verlängert wird?
Der Darlehensvertrag ist zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kann Ihr Pfand zur Versteigerung freigegeben werden.
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Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?
Sie haben Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrerlöses, wenn das Pfand einen höheren Erlös erzielt, als das Darlehen und alle angefallenen Kosten betragen. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, ist ein Eingriff in ihr Privatvermögen ausgeschlossen (keine persönliche Haftung, es haftet immer nur der Pfandgegenstand).
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Sie haben den Pfandschein verloren - was nun?
Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit ein Sperrvermerk gemacht werden kann (Schutz vor Unbefugten). Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung
des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
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Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich und diskret behandelt, insbesondere nicht an die Schufa o.ä. weitergegeben!
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